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UV-Schutz-Verordnung – UVSV

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1(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1423)


1.
Voraussetzungen
Bestimmung des Hauttyps.

2Klärung der Ausschlusskriterien (entsprechend den Hinweisen nach Anlage 7).

3Informationen zur Nutzung eines UV-Bestrahlungsgerätes (entsprechend den Hinweisen nach Anlage 7).

4Aufklärung über das erhöhte gesundheitliche Risiko durch UV-Bestrahlung, insbesondere im Hinblick auf Hautkrebs, vorzeitige Hautalterung, Augenschäden und UV-Erythem.
2.

5Vorgaben zum Erstellen des Dosierungsplans und zu Bestrahlungspausen
Individuelle Festlegung der Bestrahlungsdauer in Abhängigkeit vom Hauttyp der Nutzerin oder des Nutzers und der Bestrahlungsstärke des jeweiligen UV-Bestrahlungsgerätes anhand der Tabelle „Maximalwerte erythemwirksamer Bestrahlungen“ unter Vermeidung eines UV-Erythems (Sonnenbrand).

6Einheitliche erste Bestrahlung ungebräunter Haut von 100 Jm
-2.

7Maximal eine UV-Bestrahlung pro Tag (Sonne oder UV-Bestrahlungsgerät).

8Mindestens 48 Stunden Abstand zwischen den ersten beiden Bestrahlungen.

9Maximal drei Bestrahlungen pro Woche.

10Maximal zehn Bestrahlungen im Monat.

11Maximal zehn Bestrahlungen pro Serie.

12Bestrahlungspause nach Beendigung einer Bestrahlungsserie von mindestens der Dauer der vorausgegangenen Bestrahlungsserie.

13Maximal 50 Sonnenbäder oder Bestrahlungen durch UV-Bestrahlungsgeräte pro Jahr.
3.

14Bestrahlungsserie – Maximalwert der erythemwirksamen Bestrahlung bei Unterbrechung einer Bestrahlungsserie
Eine Bestrahlungsserie umfasst bis zu 10 Bestrahlungen.
15Sie ist beendet nach 10 Bestrahlungen oder bei einer Unterbrechung zwischen zwei Bestrahlungen von mehr als vier Wochen.

16Die erste Bestrahlung nach einer Beendigung darf eine maximale erythemwirksame Bestrahlung von 100 Jm
-2 nicht überschreiten.

17Bei Unterbrechung einer Bestrahlungsserie von mehr als einer und bis zu vier Wochen:

18Wiederaufnahme der Bestrahlungsserie mit um eine Stufe reduzierter erythemwirksamer Bestrahlung.
4.

19Maximalwerte erythemwirksamer Bestrahlungen
Hauttyp Erythemwirksame Bestrahlung in Jm–2
Nummer der Bestrahlung in der Serie
1 2 und 3 4 und 5 6 bis 8 9 und 10
I 100 100 100 100 100
II 100 100 100 100 100
III 100 150 200 250 350
IV 100 200 300 350 450
V 100 250 400 550 600
VI 100 300 500 600 600
Bei einer erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3 Wm–2 entspricht eine Bestrahlung mit einer Dosis von 100 Jm–2 einer Nutzungsdauer von ungefähr 5 Minuten und 30 Sekunden.
5.

20Hinweise zur Anwendung des Dosierungsplans
Einhalten der Abfolge der im Dosierungsplan festgelegten Einzelbestrahlungen.

21Bei Auftreten eines UV-Erythems oder anderer anormaler Hautreaktionen: sofortiger Abbruch der Bestrahlungsserie und ärztliche Abklärung.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26